Gesetzlich Krankenversicherte, die keine Möglichkeit haben, in die private Krankenversicherung zu wechseln, müssen wegen verschiedener Gesundheitsreformen immer geringere Leistungen und immer höher werdende Zuzahlungen einkalkulieren. Doch auch sie können ihre Leistungen mit dem Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung auf das Niveau einer privaten Krankenversicherung anheben.
Eine Krankenzusatzversicherung kann zusätzlich zu der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden und damit haben auch gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit selbst zu bestimmen, welche Leistungen sie beanspruchen möchten.
Mit einer Krankenzusatzversicherung können folgende Leistungen abgedeckt werden: Krankenhauszusatz wie zum Beispiel Chefarzt und Einbettzimmer, ambulante Zusatzversicherung, Zahnzusatzversicherung bzw. Zahnersatz, Krankentagegeldversicherung, Heilpraktiker- versicherung, Brillenversicherung und Pflegezusatzversicherung. Die Leistungen der Krankenzusatzversicherer unterscheiden sich in der Regel deutlich in den Tarifen und sind aus diesem Grunde auch für einen Laien gar nicht einfach zu durchschauen, deshalb ist es sinnvoll vor dem Abschluss einen ausführlichen Versicherungsvergleich zu machen.
Die Kosten für eine Krankenzusatzversicherung hängen nicht von dem Einkommen ab. Ein wichtiger Faktor für die Beitragsberechnung ist beispeilweise die Gesundheitsprüfung. Hierbei gilt: je gesünder, desto günstiger. Eine wichtige Rolle spielt auch das Alter des Antragstellers. Darüber hinaus gibt es verschiedene Tarife für Männer und Frauen.
Gerade auch für Zahnersatz und Zahnbehandlungen spielt die Zusatzversicherung immer wichtigere Rolle, denn die durch die Kasse abgedeckten Leistungen werden ständig weniger und auf ein Mindestmaß verringert. So werden zum Beispiel Kosten für Gold- oder Keramikersatz nicht mehr abgedeckt. Wer eine Zusatzversicherung für die Zähne abschließen möchte, sollte eine vorherige Zahnuntersuchung machen. Für schon fehlende Zähne sollte man Zuschläge zahlen. Die Versicherung zahlt dann auch nicht für schon vorhandene Maßnahmen, eine Wartezeit von acht Monaten ist in der Regel vorgesehen. Auch Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld sind wesentliche Faktoren, die von einer Zusatzversicherung übernommen werden können. In der Regel zahlt der Arbeitgeber nur bis zum 42. Tag nach einer Krankmeldung das Einkommen weiter. Im Anschluss bekommt man bei Abschluss der notwendigen Zusatzversicherung ein Krankengeld von der Kasse, dass bis zu 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 3.600 EUR pro Monat, allerdings nicht mehr als 90 % des Gehaltes beträgt.
Wichtig zu beachten: Mit einer Krankenzusatzversicherung hat man die Möglichkeit seinen Versicherungsschutz durch persönliche Tarife an seine individuellen Bedürfnisse anzupassen. Aus diesem Grunde ist der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung auf jeden Fall sinnvoll.